07-Kennzeichen

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Der Gesetzgeber legt kein Mindestalter fest!!!!! Die Einstufung der Fahrzeuge als Oldtimer bedarf einer Einzelfallentscheidung durch die Zulassungsbehörde(in besonderen Ausnahmefällen auch jünger). In der Regel werden die vorstehenden Voraussetzungen jedoch nur von Fahrzeugen erfüllt, die 20 Jahre und älter sind.

Zulässige Verwendung des Kennzeichens:

Teilnahme an Veranstaltungen die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, sowie An- und Abfahrten zu den vorgenannten Veranstaltungen. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten. Fahrten zur Wartung und Reparatur.

Vor Zuteilung eines roten Oldtimerkennzeichens hat die zuständige Behörde sowohl die Einordnung des Fahrzeuges als Oldtimer vorzunehmen als auch die Zuverlässigkeit des Halter zu überprüfen (pol. Führungszeugnis, Punkte in Flensburg ...)

Notwendige Unterlagen Formloser Antrag auf Zuteilung des Kennzeichens unter Angabe der genauen Daten des Fahrzeuges für welches das Kennzeichen beantragt wird (Hersteller, Art, Fahrzeugidentifizierungsnummer, Baujahr). Aussagefähige Nachweise über den Zustand des Fahrzeuges (z. B. Sachverständigengutachten, Fotos etc.). Gegebenenfalls muß das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle vorgeführt werden. Fahrzeugbrief. Führungszeugnis des Antragstellers (kann direkt im Bürgerbüro beantragt werden). Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Behörde eingeholt). Versicherungsdoppelkarte für rote Kennzeichen. Hinweise: Für Oldtimer ist keine Betriebserlaubnis gem. § 19 StVZO? erforderlich. Überprüfungen bezüglich TÜV und AU sind ebenfalls nicht erforderlich. Alle Fahrten sind in einem Fahrtenbuch einzutragen.


Formulare


rechtliche Grundlagen 49. AusnahmeVO? zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)


Gebühren Zuteilung eines roten Kennzeichens 43,50 € bis 222,90 €. Neuer Fahrzeugschein/Heft 15,30 €

Wie bekomme ich ein rotes Kennzeichen???

Da es sich bei dem Kennzeichen um ein Wechselkennzeichen handelt, mit dem durchaus Missbrauch betrieben werden kann, gibt es hier relativ straffe Vorschriften. Wer ein oder mehrere Fahrzeuge hat, die älter als 20 Jahre sind, kann ein solches Kennzeichen bei seiner Zulassungsstelle beantragen. Die verlangt dabei im Regelfalle die folgenden Unterlagen:

den gültigen Personalausweis ein polizeiliches Führungszeugnis diese erhaltet Ihr bei eurer Meldestelle, rechnet dafür aber ein bis zwei Wochen ein, die Ausstellung ist nicht kostenlos den aktuellen Stand des Flensburger Verkehrszentralregisters diese Auskunft kann schriftlich angefordert werden. Notwendig ist dazu ein Anschreiben mit sämtlichen Personendaten, sowie eine amtlich beglaubigte Unterschrift, alternativ die Kopie des Personalausweises mit beiden Seiten. eine Liste der Fahrzeuge die mit der Nummer bewegt werden sollen zum einen muss die Zulassungsstelle wissen, welche Fahrzeuge bewegt werden, zum anderen ist nicht zwingend ein Fahrzeugbrief für dies Fahrzeuge erforderlich und Ihr habt keinen Eigentumsnachweis. Dieser kann mit dieser Liste (eingeschränkt) erbracht werden. ausserdem erhalten Sie aufgrund dieser Liste die entsprechenden Fahrzeugscheine. Dies geschieht entweder für jedes Fahrzeug einzeln, oder in einem Heft, in das alle Fahrzeuge eingetragen werden. eine entsprechende Versicherungskarte der Versicherung.

Welche Auflagen habe ich wenn ich fahren möchte???

Wie schon beschrieben, tägliche Fahrten zum Vergnügen fallen aus. Wer jetzt meint, das fällt niemandem auf, der irrt. Für jede Fahrt muss ein Eintrag in einem Fahrtenbuch erfolgen. Dieses Fahrtenbuch muss mindestens ein Jahr aufbewahrt werden und ist auf Wunsch der Zulassungsstelle, der Polizei oder der Versicherung vorzulegen.

Das Fahrzeug muss der StVZO? entsprechen, also verkehrstauglich sein. Ein Nachweis kann im Einzelfall von der Zulassungsstelle angefordert werden. Am einfachsten geschieht dies durch Überprüfung bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen, der den entsprechenden Zustand bestätigt.

Auch ein Wechselkennzeichen ist ein Kennzeichen. Ihr seid verpflichtet, dieses in der vorgeschriebenen Form am Fahrzeug anzubringen. Hierfür gibt es spezielle Halter. Keinesfalls sollte das Nummernschild in die Scheibe gelegt oder mit Klebeband befestigt werden.

Auch wenn das Fahrzeug mit rotem kennzeichen bewegt wird, gilt es als abgemeldet. Wenn dieser Zustand länger als 18 Monate andauert und ihr den Wagen danach wieder regulär zulassen möchtet (Urlaubsfahrt, Alltagsfahrzeug, ...), wird beim TÜV eine Vollabnahme nötig.

... in diesem Sinne

Mike