ReifenProblematik bei den 560er Modellen

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Bei den 560er Modellen (SE, SEL und SEC) sind folgende Reifengrößen im Fahrzeugschein eingetragen:

215/65 VR 15 und alternativ 215/65 ZR 15

Dabei steht die Geschwindigkeitskennzeichnung VR für "über 210 km/h" und ZR für "über 240 km/h" [Quelle: http://www.just-bremen.de/de/content/wissenswertes/files/Geschwindigkeitsindex.pdf ].

Diese beiden Geschwindigkeitskennzeichnungen werden aber in der aktuell laufenden Produktion nicht mehr verwendet (es sind vereinzelt noch Altbestände - z.B. Continental CZ 90 oder Bridgestone RE 71 mit diesen Kennungen im Handel).

Nun könnte man meinen, statt Reifen mit der Kennzeichnung 215/65 VR 15 könnte man einfach welche mit der Kennzeichnung 215/65 R 15 V verwenden. Es sind ja "fast" dieselben Buchstaben... Der Buchstabe V steht dabei für eine max. zulässige Geschwindigkeit von 240 km/h. Auch hier könnte man meinen, alles wäre im grünen Bereich - denn die Kat-560er sind mit 279 PS und Vmax 240 km/h eingetragen.

Aber die Rechtslage ist wie folgt: Sofern ZR- und VR-Reifen in den Papieren älterer Fahrzeuge noch eingetragen sind, dürfen gleich große W-Reifen (bedeutet bis 270 km/h) mit ausreichender Tragfähigkeit verwendet werden, wenn die Fahrzeug-Höchstgeschwindigkeit 260 km/h (lt. Fahrzeugschein Ziffer 6) nicht überschritten wird und keine weitere Typen- oder Fabrikatsbindungen (Ziffer 33) eingetragen sind. In Zweifelsfällen sollten Fahrzeug- bzw. Reifenhersteller befragt werden. [Quelle: http://www.reifen.de/kennungen.html ]

Eine Verwendung von Reifen mit der Geschwindigkeitskennung V (max. 240 km/h) ist demnach am 560er nicht zulässig! Egal ob 279 oder 300 PS Motor!

Wer Originaldimensionen fahren will, aber keine Uralt-Profile zu überteuerten Preisen kaufen will, kommt also an Reifen in der Dimension 215/65 R 15 W (W = max. 270 km/h) nicht vorbei.

Aber auch hier ist das Angebot mager:

Der Falken ZIEX ZE-326 ist meines Erachtens der einzige Reifen, der in der Dimension 215/65 R 15 96 W angeboten wird und somit als Ersatz für 215/65 VR 15 und 215/65 ZR 15 bei den 560er-Modellen dienen kann.

Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist meines Erachtens nicht erforderlich, aber empfehlenswert, denn sonst muß die Freigabebescheinigung des Herstellers zusätzlich zu den Fahrzeugpapieren mitgeführt werden.

Hier das Formular zur Anforderung einer Freigabe bei Falken [196 kB, *.PDF]:

http://www.gehner.de/560sel/images/Falken_Faxantwort.jpg

Hier die Freigabe des Falken ZIEX ZE-326 in 215/65 R 15 96 W für meinen 560 SEL [280 kB, *.PDF]:

http://www.gehner.de/560sel/images/Falken_Freigabe_560SEL_klein.jpg

Eine Alternative wäre a) die Verwendung anderer Felgengrößen (und damit auch Reifendimensionen) oder b) bei Weiterverwendung der Originalfelgen in Größe 7J x 15 H2 die Umstellung auf Reifen in der Dimension 225/60 R 15 W.

Das Gutachten für die Verwendung von Reifen in der Dimension 225/60 R 15 auf Felgen der Dimension 7Jx15 H2 gibt es hier zum Download (128 kB).

Diese Reifen sind 10 mm breiter, aber aufgrund höherer Verbreitung der Größe günstiger und vor allem in größerer Auswahl zu bekommen. Der Abrollumfang ändert sich allerdings minimal:

215/65 R 15: Umfang 2.075,02 mm 225/60 R 15: Umfang 2.045,18 mm (-29,84 mm oder -1,44%)

Dadurch zeigen Tachometer und Wegstreckenzähler 1,44% zuviel an.

Wissenswert: a) Wenn der Abrollumfang bei Fahrzeugen vor Bj. 1994 mehr als 7% und bei Fahrzeugen nach Bj. 1994 um mehr als 4% von dem der serienmäßigen Bereifung abweicht ist der Tacho neu abzugleichen. b) Bei Fahrzeugen die nach D3 und D4 Norm als schadstoffarm eingestuft sind, hat eine Modifikation des Abrollumfanges eine Änderung der Einstufung zur Folge. [Quelle: www.reifen.de]

An meinem eigenen 560 SEL befinden sich im Sommer Gullideckelfelgen (original) mit Falken-Reifen in 215/65 R 15 (original). Bin bis jetzt 2.500 km damit gefahren und SEHR zufrieden.

Anmerkungen, Kommentare, Erfahrungen, Meinungen oder Fakten dazu sind herzlich willkommen!

Sternengruß aus Hamburg,

Semjon 560 SEL

Anmerkung Conny:
Um die 'Verwirrung' noch zu steigern hier mal die Eintragungen im Brief bzw. Fzg. Schein meines 560SE Bj. 89.

Alter Brief und Schein:
unter 6 Höchstgeschwindigkeit 240 Km/h, bei den Reifen (ab 20) 215/65 VR 15 und 215/65 ZR 15 (!)

Zusätzlich als Standardreifen: Ziff.20-23:VUH 225/60ZR15 A.Borbet LM-Rad 7Jx15H2 ET25 Kennz. KBA42425;Verw.v.Schneek.n.zul. 0.Aufl.u.Beschr. Eintragung lt.Gutachten-Nr. 453/4525/00668-01 d.TÜV Hückelhoven vom 10.11.04*

Nach meinem Umzug steht jetzt im neuen EU-Schein: unter T (Geschwindigkeit): 250 Km/h ; vorher noch 240 obwohl es hier um die 220Kw (300Ps) Version handelt!

Unter 15 (Reifen) 215/65 VR 15.

Da fehlen einem doch die Worte!
Stimmt das was Semjon geschrieben hat (und daran hege ich keinen Zweifel!), dann wäre in meinen Fahrzeugpapiere alles falsch! Dennoch bin ich sehr froh, daß ich diese Eintragungen habe! Und obwohl die unterschiedlichen Reifengrößen (also auch mit unterschiedlichen Abrollumfang) 215/65 und 225/60 als standard eingetragen sind, wurde das Fzg. problemlos in der Schadstoffklasse D4 eingestuft!

Sollte also irgendwer schwierigkeiten mit Reifeneintragungen haben, bin ich gerne bereit meine Fahrzeugpapiere Online zu stellen, um eintragungen beim TÜV zu erleichtern! cu

Conny 560SE 560SE Bj. 89 500se-3kl.png